Das deutsche Berufsbildungssystem lässt sich grob in vier Niveaustufen unterteilen.

 

1. Universität

    (wissenschaftlich)


  • Prof.
  • Dr.
  • Dipl. / Master

2. Fachhochschule    

    Berufsakademie/Wirtschaftsakademie

    Höhere Berufsfachschule

    (technisch / wirtschaftlich)

   

  • Master
  • Dipl. (FH) / Bachelor
  • Wirtschaftsdiplom
  • Technische Assistenten
    (z.B. physikalisch-technischer Assistent)

3. Fachschule

    (erhöhte Fachkompetenz)

  • Techniker
  • Meister
  • Betriebswirt
  • etc.

4. Berufsfachschule

    Berufsschule / betriebliche Ausbildung

    (erste Fachkompetenz)

  • technische Berufe
  • soziale Berufe
  • medizinische Berufe
  • kaufmännische Berufe
  • etc.

 

Ein Urteil des Bayerischen OLG (3Z BR 221/02 ) bescheinigt dem VWA-Abschluss übrigens Universitätsniveau. Da das VWA-Diplom mein zweiter Berufsabschluss ist, finde ich das sehr erfreulich.

In ähnliche Richtung zielt da auch der Runderlass des Innenministeriums NRW vom 14. März 1961 in der aktuellen Fassung vom 23. November 2001 (SMBI. 203030) wonach VWA-Diplome als Nachweis besonderer, fachlicher Kenntnisse anzuerkennen sind. Die Inhaber dieser Diplome sind danach im gehobenen Dienst zu fördern (was leider nicht überall so geschieht).